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Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden – Planungstipps für Ihr Projekt

Bei sani-trans steht das Thema Barrierefreiheit im Zentrum unserer täglichen Arbeit. Denn für ein gutes Miteinander gilt es, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich frei und selbstständig zu bewegen. Und das im öffentlichen Raum genauso wie in ihrem eigenen Zuhause. In Deutschland gelten aus diesem Grund einige Vorschriften und Normen, die die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten definieren und sicherstellen sollen.

Damit Sie als Architekt oder Planer wissen, wo Sie genau hinsehen sollten, stehen wir Ihnen als Experte für barrierefreie Liftlösungen und sichere Mobilität gerne beratend zur Seite.

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Das macht ein Gebäude barrierefrei

Barrierefreiheit: die Definition

Die DIN-Normen

Barrierefreie Gebäude nach DIN 18040-1 und DIN 18040-2

Gesetze und Vorschriften rund um Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden

Barrierefreies Bauen

Der demografische Wandel und eine erhöhte Sensibilität gegenüber Menschen mit Einschränkungen äußern sich auch in zahlreichen Verordnungen, die sich auf öffentliche Gebäude auswirken. Schon beim Bau ist die Konzeption einer barrierefreien Umgebung Pflicht, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Die Grundlagen für den barrierefreien Bau öffentlicher Gebäude werden in der DIN-Norm 18040-1 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ geregelt. Dort finden Sie Informationen zur barrierefreien Planung, zu Bewegungsflächen und Verkehrsflächen, zu Wegen und Zugängen, zu Treppen, Rampen, Aufzügen und Türen und zu verschiedenen Arten von Räumen.

Einige Bundesländer haben zudem zusätzliche Baubestimmungen und Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung im Wohnungsbau in ihre Landesverordnungen aufgenommen. Für Arbeitsstätten greift die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, die etwa auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nachzulesen ist.

Maschinenrichtlinien

Hubsysteme für mobilitätseingeschränkte Personen in der Öffentlichkeit müssen laut EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit einem Schließsystem gesichert sein, da nur eingewiesene Personen diese Art von Maschine bedienen dürfen. Eine Lösung bietet das Projekt „Barriere Freifahrt", das eine Freischaltung von Hubliften u. a. von sani-trans per Smartphone-App möglich macht. Gelegentlich sind Lifte für Rollstuhlfahrer in öffentlichen Gebäuden zudem mit dem „Euro-Key“ zu öffnen, der auch bei vielen Toilettenanlagen funktioniert.

Behindertengleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt seit dem 1. Mai 2002 die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dort, wo der Bund zuständig ist. Dazu zählen unter anderem Behörden oder Ministerien. Schwerpunktthemen sind das Benachteiligungsverbot und die Barrierefreiheit. Die aktuelle Weiterentwicklung des BGG geht speziell auf die Barrierefreiheit in Bau, Infrastruktur und Kommunikation ein, um die Inklusion weiter zu unterstützen.

Brandschutz

Menschen mit Behinderungen müssen sich im Falle eines Brandes selbstständig in Sicherheit bringen können. Das regelt die Normenreihe DIN 18040: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, speziell in den Teilen 1, 2 und 3. Barrierefreiheit im Brandfall muss sowohl für Menschen mit sensorischen Einschränkungen – also Blinde oder Hörgeschädigte – als auch für Menschen mit Bewegungseinschränkungen gewährleistet sein. Wer beispielsweise auf Aufzüge angewiesen ist, muss einen Feuerwehraufzug oder alternative Rettungswege auffinden können (z. B. über Rampen). Für einige ältere Bauten gilt dieses Gesetz nicht, sodass hier Räume, sogenannte Zwischenrettungsbereiche, festgelegt werden müssen, in denen Betroffene sicher auf Fremdrettung warten können.

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Als Teil der Liftstar Gruppe greifen wir auf über 40 Jahre Serviceerfahrung in der bedarfsorientierten Umsetzung von Liftlösungen für den Innen- und Außenbereich zurück. Wir kennen die hohen Anforderungen an Aufzüge und Lifte, denen öffentliche Einrichtungen gerecht werden müssen: Dauerhaft zuverlässige Mobilität ist hier oberstes Gebot. In der Vergangenheit konnten wir zahlreiche öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Bahnhöfe und Kindergärten bei der barrierefreien Gestaltung ihrer Räumlichkeiten begleiten.

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